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DAMM LEGAL

BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie

Der BGH hat entschieden, dass "Lizenzgebühren" nach einer Urheberrechtsverletzung nicht nur die Vergütung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung darstellen, sondern regelmäßig auch eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung sind und damit nicht zur Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung beitragen.

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Rechtsgebiete Urheberrecht
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