BGH: Schuldner einer Beschlussverfügung muss binnen 2 Wochen über Entschluss zum Widerspruch informieren - andernfalls sind Kosten eines Abschlussschreibens erstattungsfähig
Der BGH hat entschieden, dass der Schuldner einer Beschlussverfügung den Gläubiger innerhalb von 2 Wochen nach Entscheidung über seinen Entschluss zum Widerspruch informieren muss, sonst sind die Kosten eines Abschlussschreibens erstattungsfähig.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.
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