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Kanzlei Dr. Bahr

BGH: Unterlassungserklärung per E-Mail durch Unternehmer ist ausreichend

Der BGH hat entschieden, dass Unterlassungserklärungen in Form von PDFs per E-Mail von Unternehmern ausreichend sind und eine Originalerklärung nicht mehr erforderlich ist, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

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