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BGH, X ZR 36/21 – Gesperre

Der BGH bestätigte, dass Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, auch wenn die frühere Patentanmeldung die Priorität der unterliegenden Anmeldung in Anspruch nimmt (Urteil vom 18. Oktober 2022 - X ZR 36/21).

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