BGH zu “Cum-Ex”-Berichterstattung: Durfte die Süddeutsche Zeitung aus Tagebüchern zitieren?
Ein Miteigentümer der Hamburger Warburg Bank hat gegen die Süddeutsche Zeitung geklagt, weil sie in einem Artikel aus seinen Tagebüchern zitiert haben. Der Bundesgerichtshof wird nun über die Zulässigkeit der Veröffentlichung entscheiden. Der Artikel beleuchtete mögliche Einflüsse der Hamburger Politik auf die Cum-Ex-Geschäfte und inwiefern auf Entscheidungen der Finanzbehörden im Zusammenhang mit millionenschweren Steuerrückforderungen. Cum-Ex-Geschäfte sind eine Form von Aktiendeals, die zu einem der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte führten.

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