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Becker Büttner Held

BMF schafft Abhilfe: Anpassung der Übergangsfrist für Anerkennung des Verpachtungs-BgA

Der Gesetzgeber hat die Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 verlängert, wodurch Kommunen die höchstwahrscheinlichkeit besitzen, das Vorsteuerabzugsrecht beizubehalten.

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