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Rechtslupe

Bremer Unterkunftskosten – für Hartz-IV-Empfänger teilweise zu hoch

In Bremen wurden im Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018 tendenziell zu hohe Kosten für die Unterkunft von Beziehern von Grundsicherungsleistungen bewilligt, da das angewandte "schlüssige Konzept" zur Erhebung des Mietwohnungsmarktes nicht den höchstrichterlichen Anforderungen genügt hat, urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Rechtsgebiete Sozialrecht
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