Bringen zwei Hafttermine zwei Terminsgebühren?, oder: Das AG macht es günstig, aber leider falsch
Das Amtsgericht Leipzig hat trotz des Wegfalls der Beschränkungen in der Anmerkung zur Nr. 4102 VV RVG für den Verteidiger für die Teilnahme an seine beiden Termine, eine Haftvorführung und eine Haftprüfung, doch zwei Vernehmungsterminsgebühren festgesetzt.

Illustratiert durch KI / DALL-E
In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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