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BURHOFF ONLINE

BtM I: Besitz von BtM setzt Besitzwillen voraus, oder: Allein Kenntnis/Billigung der Lagerung keine Beihilfe

Der BGH bestätigte, dass der Angeklagte nicht wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt werden kann, da er kein Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen an den Drogen hatte.

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In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.

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