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Bundesgerichtshof entscheidet über Auslistung bei Google

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Suchmaschine bei Vorlage von relevanten und hinreichenden Nachweisen verpflichtet ist, bestimmte Vorschaubilder auszulisten, wenn diese für sich genommen nicht aussagekräftig sind und keinen Kontext haben. Die Kläger konnten jedoch nicht nachweisen, dass die in den beanstandeten Artikeln enthaltenen Informationen offensichtlich falsch sind.

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