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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die postmortale Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl nicht weiter als der Ehrschutz lebender Personen geht und die Verfassungsbeschwerden der Witwe nicht zur Entscheidung angenommen wurden.

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