BVerfG II: Erledigung der Verfassungsbeschwerde, oder: Auslagenerstattung verneint
Das BVerfG hat entschieden, dass die Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten abzuwägen ist und es im Hinblick auf die Änderung der Aufnahmeanordnung nicht zum Rückschluss kommen kann, dass das Bundesamt das verfassungsrechtliche Vorbringen für zutreffend hielt, weswegen die Beschwerdeführerin die Auslagenerstattung nicht erhalten soll.
In seim Blog berichtet RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. über aktuelle straf-, OWi- sowie gebührenrechtliche Themen und über Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
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