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Kanzlei Dr. Bahr

BVerfG: Polizeiliches Data-Mining in Hamburg und Hessen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen und deswegen nichtig sind.

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