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Beckmann und Norda

BVerfG: Regelungen zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten in Hessen und Hamburg verfassungswidrig sind, da sie einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.

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Aktuelle rechtliche Informationen von Rechtsanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda aus Bielefeld.

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