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BVerwG: Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auf Verpackungen von Lebensmitteln, die mehrere kleinere Einzelpackungen enthalten, sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der Einzelverpackungen angegeben werden müssen.

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