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CHF 100.00 pro Tag

Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Obergerichts, wonach der Untersuchungshäftling 151 Tage lang nur CHF 100.00 pro Tag Genugtuung erhält, weil die Haft keinen wesentlichen Einfluss auf seine Lebensumstände gezeitigt und das Gefühl von Ungerechtigkeit und Frustration nichts Besonderes sei.

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