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Becker Büttner Held

Compliance: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und was Unternehmen von EU-Seite erwartet

Das LkSG, das ab Januar 2023 gilt, sowie der Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit verpflichten Unternehmen zu einer angemessenen Beachtung von Menschenrechten und Umweltbelangen entlang ihrer Lieferketten; beim Nichtbefolgen drohen erhebliche Sanktionen.

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