Corona – und der Lockdown in der Gastronomie
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben im Oktober 2020 aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel möglich war und hat die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

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