Cum-Ex – und der Süddeutsche "Tagebuchstreit"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Tagebuchaufzeichnungen, die von Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt wurden, keine "amtlichen Dokumente" im Sinne des Strafverfahrens darstellen und somit nicht unter das Schutzgesetz des § 353d Nr. 3 StGB fallen, was dazu führte, dass das Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben wurde.
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