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Rechtslupe

Das Darlehen für die Privatschule – von der Gemeinde

Die Gemeinde Rietschen darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren, da der Betrieb und die finanzielle Unterstützung von Schulen außerhalb der allgemeinen Schulpflicht nicht in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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