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Rechtslupe

Das Strafurteil – und die Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

Im finanzgerichtlichen Verfahren können Feststellungen aus strafrechtlichen Ermittlungen oder einem Strafurteil verwertet werden, es sei denn, substantiierte Einwendungen und Beweisanträge werden von den Beteiligten erhoben, welche das Finanzgericht nicht unbeachtet lassen kann.

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