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Rechtslupe

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde – und die Anhörung des Käufers

Der Käufer des Grundstücks muss im Anwendungsbereich des Abwendungsrechts nach § 27 BauGB als von Gesetzes wegen Beteiligter angehört werden, um das ihm eingeräumte öffentlich-rechtliche Abwehrrecht geltend machen zu können.

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