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Rechtslupe

Das Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft – und seine Bestellung als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft

Die Vertretungsmacht eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft bei der Bestellung zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft ist nach § 181 Fall 1 BGB beschränkt, da die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht und das Verbot des Selbstkontrahierens verhindern soll, dass ein Vertreter widersprüchliche Interessen vertritt.

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Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht
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