Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Dr. Datenschutz

Datenschutzbeauftragter: Abberufung und Kündigung

betriebsbedingte Kündigung' (§ 1 KSchG) oder die Kündigung bei einem Betriebsübergang (§ 613a BGB). Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann abberufen oder, unter bestimmten Voraussetzungen, auch gekündigt werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen zur Benennung nicht mehr vorliegen, ein wichtiger Grund vorliegt oder die Abberufung durch die Aufsichtsbehörde verlangt wird.

Bild durch KI erstellt

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.