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Ferner Alsdorf

Datenschutzverstoß durch ungewolltes Versenden von Excel-Tabelle mit personenbezogenen Daten

Durch einen unglücklichen Zufall wurde eine Datei mit personenbezogenem Daten an 1200 Empfänger versendet, obwohl diese nicht ausreichend geschützt war, wodurch das OLG einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f der DSGVO und eine angemessene finanzielle Kompensation festgelegt hat.

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