Denkmal-AfA – und die spätere AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten
Es geht um die Absetzung von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei der Vornahme der AfA. Im vorliegenden Fall geht es darum, in welcher Höhe ein Vermieter im Rahmen seiner Einkünfte Absetzung für Abnutzung auf die nachträglichen Anschaffungskosten eines PKW-Tiefgaragenstellplatzes geltend machen kann und das Niedersächsische Finanzgericht hat die Klage abgelehnt.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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