Der abgelehnte Befangenheitsantrag – und der "gesetzliche Richter"
Der Artikel beschreibt die Bedeutung von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der das Recht auf einen gesetzlichen Richter garantiert, und erläutert, dass eine fehlerhafte Ablehnung eines Richters nicht automatisch eine Verletzung dieses Rechts darstellt, sondern nur dann, wenn die Entscheidung des Gerichts willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung dieses Rechts grundlegend verkennt. Es wird auch auf die Anwendung von § 42 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Befangenheitsgesetz eingegangen und erklärt, dass das Oberlandesgericht in diesem Fall diesen Maßstab nicht grundlegend verkennt hat.

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