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Rechtslupe

Der Anspruch auf Mindesturlaub – und seine Verjährung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, welcher nicht automatisch am Ende des Jahres verfällt, sondern von Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers abhängt. Auch der Anspruch auf arbeitsvertraglichen Mehrurlaub kann nicht ohne deutliche Anhaltspunkte frei reguliert werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer konkret auf den Urlaub hinweisen, damit der Anspruch nicht verfällt. Der Vertrauensschutz des Arbeitgebers greift nicht.

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