Der Betriebsübergang auf eine Zwischenerwerberin – und die Arbeitsverhältnisse
Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB setzt voraus, dass eine wirtschaftliche Einheit auf einen neuen Inhaber übergeht; eine vorübergehende Betriebsunterbrechung schließt einen Betriebsübergang nicht aus, die Entscheidung hängt von der Gesamtabwägung verschiedener Teilaspekten ab und kann auch in der Form eines Kettenbetriebsübergangs erfolgen.

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