Der Köter ist doch ohnehin nichts mehr wert …
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Halterin eines Hundes die Behandlungskosten eines Pferdes, das aufgrund des Hundes verletzt wurde, vollständig tragen muss, obwohl diese Kosten den wirtschaftlichen Wert des Pferdes um das 49-fache überstiegen. Der Schaden durch den Hund überwog den eigenen Verursachungsbeitrag des Pferdes und auch das Affektionsinteresse des Halters und das schmerzempfindliche Lebewesen sind zu berücksichtigen.

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