Der Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten
Änderungen des Anforderungsprofils im laufenden Auswahlverfahren sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und stellen einen Abbruch des bisherigen Vergabeverfahrens dar, der einen sachlichen Grund benötigt und dokumentiert werden muss; die Informations- und Dokumentationspflicht gilt unabhängig von einer Ausschreibungspflicht und dient auch dem Bewerbungsverfahrensanspruch der Bewerber.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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