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Thorsten Blaufelder

Der lachende Richter…

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass das einmalige Lachen eines ehrenamtlichen Richters über Ausführungen eines Anwalts keine grobe Pflichtverletzung darstellt und daher kein Grund für eine Befangenheitserklärung ist. Der Hintergrund des Rechtsstreits war ein Verfahren zur Abgabe einer Konfliktmineraliendeklaration und der Anwalt hatte einen Befangenheitsantrag gestellt.

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