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Rechtslupe

Der nicht ordnungsgemäß zugestellte Strafbefehl

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass bei der Prüfung der Wirksamkeit der Zustellung eines Strafbefehls die Bedenken zu beachten sind, ob der erste Zugang zu Gericht infrage steht, und dass es gegebenenfalls Sache des Gerichts ist, Beweis zu erheben.

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