Der Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik – und die Pflege-Zulage
Pflegepersonal an Universitätskliniken hat gemäß Abschnitt IV Nr. 8 Anlage F zum TV-L Anspruch auf eine monatliche Zulage, auch wenn sie nicht ausschließlich pflegerische Tätigkeiten ausführen, solange es sich nicht überwiegend um Verwaltungs- oder Empfangstätigkeiten handelt.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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