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Rechtslupe

Der Streit um die richtige Vergütung – und die hinreichende Bestimmtheit des Feststellungsantrags

Für ein Feststellungsbegehren ist eine hinreichend klare Umreißung des Streitgegenstands und des Umfangs der Entscheidungsbefugnis erforderlich. Der Feststellungsantrag bleibt daher rechtshängig, wenn der Kläger im Antrag eine Vergütung erstrebt, wie er sie in seinen ursprünglichen Leistungsanträgen für die früheren Jahre beziffert hatte.

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