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Rechtslupe

Der zu höflich formulierte Befangenheitsantrag

Im vorliegenden Fall hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Befangenheit des Richters Müller abgelehnt, da keine entsprechenden Anträge gestellt wurden und die genauen Umstände der Ausnahme von der richterlichen Unbefangenheit ausdrücklich normiert sein müssen.

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Rechtsgebiete Verwaltungsrecht
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