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Rechtslupe

Die Betreute im Pflegeheim – und das Hausverbot für die Tochter

Die Tochter der unter Betreuung stehenden Bewohnerin kann gemäß § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG am Betreuungsverfahren beteiligt werden und hier die von der Betreuerin erlassene Umgangsregelung überprüfen.

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