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Die eForms kommen – Bekanntmachungen im Vergabeverfahren werden digital!

EU-Bekanntmachungen im Vergaberecht müssen ab diesem Jahr über elektronische Standardformulare erfolgen und in Zukunft aus Datenfeldern bestehen, die unterschiedlich kombiniert werden können. Eine Anpassung des Rechtsrahmens in Deutschland steht bevor und der Datenservice Öffentlicher Einkauf wird als Vermittlungsdienst und so genannter nationaler eSender zur Übermittlung an das Amtsblatt der EU und damit in TED verwendet.

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Rechtsgebiete Vergaberecht
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