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Rechtslupe

Die falsche Angabe von Sozialdaten gegenüber dem Betriebsrat

Eine versehentlich ungenaue Angabe zu den Unterhaltspflichten eines Arbeitnehmers im Anhörungsschreiben führt nicht automatisch dazu, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Betriebsrat durch andere Quellen über diese Informationen verfügt und somit ausreichend informiert war, um sachgerecht Stellung zu nehmen.

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