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Rechtslupe

Die fehlgeschlagene Kapitalanlage – und die vom Wirtschaftsprüfer testierte Handelsbilanz

Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass ein Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft bewusste Täuschung begehen kann und ein vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum nur bei redlichen Vorstandsmitgliedern vorliegt, welche sorgfältig geprüft haben und alle notwendigen Aufklärungen gegeben haben.

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