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Rechtslupe

Die Kritik auf dem Bewertungsportal

Ein Immobilienmakler verliert gegen einen Bewertenden auf einer Online-Plattform, der ihn als arrogant und nicht hilfsbereit bewertet hat, da es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt und das Recht auf Meinungsfreiheit das Interesse des Maklers am Schutz seines sozialen Geltungsanspruchs überwiegt.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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