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NEBGEN

Die letzte Generation - Ziviler Ungehorsam (Anmerkung zu OLG Celle, Beschl. v. 29.07.2022 - 2 Ss 91/22)

Das Oberlandesgericht Celle bestätigt in einem aktuellen Beschluss die Verurteilung eines Aktivisten wegen Sachbeschädigung, da das angebrachte Banner an der Uni-Fassade nicht geeignet sei, den Klimawandel abzuschwächen; das Gericht argumentiert, dass ziviler Ungehorsam nicht gerechtfertigt sei, da die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik nicht bedroht sei.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Rough Justice - Von Der Härte, den Menschen Recht zu geben. Das Blog von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Nebgen.

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