Die Mietstreitigkeit – und die nicht zugelassene Revision
Eine Vermieterin hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie der Meinung ist, dass die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin ihre Rechte verletzt habe, nachdem das Gericht ihr auferlegt hatte, 494 Euro und weitere 494 Euro im Hinblick auf Mieten von Juni und Mai 2019 zurückzuzahlen.

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