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Lausen Rechtsanwälte

Die neuen Auskunftspflichten nach §32d und § 32e UrhG – Teil VI: Folgen bei Verletzung der Auskunftspflicht

Das neue Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt erfordert nun eine jährliche Auskunftspflicht seitens Vertragspartner und Verwerter im Falle der Einräumung eines Nutzungsrechts. Bei Nichteinhaltung drohen individuelle und kollektive Ansprüche auf Auskunftserteilung und Unterlassung.

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