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Die Organe der GmbH und die Aufgabenverteilung

Die GmbH hat verschiedene Organe wie die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung, die bestimmte Rechte und Pflichten haben und zwischen denen die Aufgabenverteilung im Rahmen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes geregelt ist. Darüber hinaus können Beirat und Aufsichtsrat beratende und kontrollierende Funktionen übernehmen, wobei für ihre Einführung bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind.

Illustratiert durch KI / DALL-E

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Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht
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