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Rechtslupe

Die Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt – und die gesetzliche Unfallversicherung

Wenn es während einer Betriebsfahrt zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt, die durch beleidigendes Verhalten verursacht wurde, werden die daraus resultierenden Verletzungen nicht als Arbeitsunfall angesehen, wenn der Arbeitnehmer den Betriebsweg verlässt, um die Angelegenheit zu besprechen.

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