Inhalte auf JuraBlogs sind teilweise durch KI erstellt. Mehr →
Rechtslupe

Die unvorhergesehene Erkrankung am letzten Tag einer Frist – und die verweigerte Wiedereinsetzung

Die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unvorhergesehenen Erkrankung am letzten Tag einer Frist stellt eine Verletzung der Grundrechte aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 103 Absatz 1 GG dar. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Verfahrens und der damit verbundenen Rechte müssen zweckgerichtet, geeignet, erforderlich und zumutbar sein und dürfen keine unangemessenen prozessrechtlichen Hürden darstellen. Prozessuale Fristen dürfen bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden, sofern dem Betroffenen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Illustratiert durch KI / DALL-E

Über das Blog

Mehr erfahren

Über JuraBlogs

JuraBlogs.com ist ein Portalangebot und erstellt und veröffentlicht keine eigenen Inhalte. Die Meldungen, die bei JuraBlogs erscheinen, stammen von den Autoren der teilnehmenden Blogs und werden automatisiert über einen Feed eingespeist. Zusammenfassungen der Artikel werden automatisiert mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erstellt. Wir haben auf die Inhalte der Meldungen keinen Einfluss noch geben diese unsere Meinung wieder.