Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen – und das zwischenzeitliche Strafende
Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde muss ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen, das bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen muss; im vorliegenden Fall genügte der Vortrag des Beschwerdeführers diesen Maßstäben nicht.

Illustratiert durch KI / DALL-E
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