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Rechtslupe

Die verfrüht erhobene Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung nach Erledigung

Bei der Entscheidung über Auslagenerstattung nach einer Verfassungsbeschwerde entscheidet das Gericht über Billigkeitsgesichtspunkte und prüft nicht die Erfolgsaussichten der Beschwerde, wobei eine Auslagenerstattung in einigen Fällen als billiger erachtet wird als in anderen.

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Rechtsgebiete Verwaltungsrecht
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