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Rechtslupe

Die Vergütung des Betriebsratsmitglieds

Betriebsratsmitglieder haben nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG Anspruch auf eine Arbeitsvergütung, die nicht geringer ist als die von vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung, wobei die Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der Amtsübernahme des Betriebsratsmitglieds abgestellt wird und eine individuelle Besserstellung auf persönlich zugeschnittenen Gründen beruhen kann.

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Rechtsgebiete Arbeitsrecht
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